Ob in Südtirol, in der Toskana, an der Adria oder in Sizilien - das
Angebot an Immobilien in Italien ist reichhaltig.
Wenn Sie öfters nach Italien in den Urlaub fahren oder erwägen, in dahin
auszuwandern, ziehen Sie vielleicht auch den Erwerb einer Immobilie vor Ort in
Betracht. Allerdings gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, wenn Sie ein
Ferienhaus oder ein Domizil kaufen möchten. Hier erfahren Sie, welche
Immobilien Sie als Deutscher in Italien erwerben können und was Sie dabei
beachten müssen.
Kann man als Deutscher in Italien Immobilien kaufen?
Für Deutsche und andere EU-Bürger ist ein Kauf von italienischen Immobilien problemlos möglich. Während zum Beispiel Kanada den
Verkauf von Häusern an Ausländer eingeschränkt hat, gibt es für deutsche Bürger als Teil der Europäischen Union keine Einschränkungen in dem südeuropäischen Land. Durch die Mitgliedschaft in der EU ist es auch für die Zukunft sehr unwahrscheinlich, dass Deutsche vom Immobilienerwerb in Italien ausgeschlossen werden.
Wie teuer sind Immobilien in Italien?
Die Immobilienpreise in Italien unterscheiden sich stark nach der Region, in
der Sie nach einem Haus oder einer Wohnung suchen. In großen Städten wie
Mailand,
Venedig oder
Rom ist die Nachfrage nach Immobilien sehr hoch.
Kleinere Städte und Dörfer auf dem Land suchen hingegen dringend nach
Käufern für leer stehende Häuser, sodass
Immobilien für Auswanderer sogar ab
1€ angeboten werden. Zu beachten sind bei diesen
"Sonderangeboten" allerdings die
Bedingungen der Gemeinden, die man einhalten muss. Bei den Verkäufen handelt
es sich häufig um Häuser, die renoviert werden müssen oder erfordern, dass
der Hauptwohnsitz nach Italien verlagert wird. Für Ferienhäuser oder zur
Vermietung sind diese Schnäppchen meistens nicht geeignet. Auch ohne die
Häuser für 1€ werden in vielen Regionen Italiens attraktive Immobilien zu
günstigen Preisen angeboten.
Wie kauft man eine Immobilie in Italien?
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in Italien kaufen möchten, benötigen Sie
neben einem gültigen Personalausweis/Reisepass eine italienische
Steuernummer (Codice fiscale). Dadurch wird eine korrekte Abrechnung mit den
Finanzbehörden des südeuropäischen Landes gewährleistet. Beantragen können
Sie die Steuernummer bei der lokalen Behörde am zukünftigen Wohnort oder bei
italienischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Ein entsprechender
Antrag für den Codice fiscale ist auf der Internetseite der deutschen Vertretungen
in Italien verfügbar.
Kaufnebenkosten beachten!
Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie für den Kauf einer Immobilie in Italien die anfallenden Nebenkosten beachten. Dazu gehört vor allem die Grunderwerbsteuer (imposta sugli acquisti immobiliari), die sich aus Registersteuer (imposta di registro), Überschreibungssteuer (imposta ipotecaria) und Katastersteuer (imposta catastale) zusammensetzt. Hinzu kommt möglicherweise die Mehrwertsteuer, die bei Neubauten von Baufirmen
abgerechnet wird. Höher sind die Kosten für Käufer eines Zweitwohnsitzes,
sodass eine größere Summe zu zahlen ist. Berechnen Sie die anfallenden
Kaufnebenkosten, bevor Sie sich für den Erwerb einer Immobilie entscheiden!
Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar:
Bei der Abwicklung des Immobilienkaufs vor Ort sollten Sie einen Notar beauftragen, um alle rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Damit stellen Sie sicher, dass der Erwerb von Haus oder Wohnung korrekt im Grundbuch eingetragen wird und es keine Probleme mit dem Verkäufer gibt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Ihrem Immobilienmakler einen Notar für die Abwicklung des Kaufvertrags empfehlen.
Die jährliche Grundsteuer:
Genau wie in Deutschland müssen Sie für Immobilien in Italien jährlich eine
Grundsteuer (die sogenannte „IMU“) entrichten. Die Höhe der Abgabe hängt von der Größe
des Wohnobjekts und den Bestimmungen der Gemeinde ab. Informieren Sie sich
vor dem Kauf, wie hoch die jährlichen Steuern für die gewünschte Immobilie
sind, um die Ausgaben im Budget einzuplanen.
Einnahmen aus Vermietung richtig versteuern:
Wenn Sie eine gekaufte Immobilie nur mehrere Wochen im Jahr als Ferienhaus nutzen, kann es sinnvoll sein, das Objekt während der restlichen Zeit zu vermieten. Dabei sind jedoch die Bestimmungen des italienischen Steuerrechts zu beachten, sodass Einnahmen versteuert werden müssen. Lassen Sie sich dazu am besten von einem Steuerberater mit Kenntnissen des italienischen Rechts beraten, um sicherzugehen, dass Steuern korrekt an die Finanzbehörden abgeführt werden. Durch die
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien müssen Einnahmen nur in einem der beiden Länder versteuert werden.
Übernachten in Italien:
Andere Reservierungen: