Horrornachrichten am Flughafen... Foto:
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Jeder, vom Geschäftsmann, der regelmäßig fliegt, bis zum Urlauber, der sich
nach südlicher Sonne sehnt, kann in so eine Situation kommen. Ein gebuchter
Flug wurde storniert und schon steht man vor einem großen Haufen Probleme.
Wie und wann kommt man trotzdem ans Flugziel? Wie bekomme ich eine Entschädigung?
Für das, was die Fluggesellschaften im Falle von
Flugannullierungen zu zahlen haben, gibt es seit 2005 die
EU-Fluggastverordnung 261/2004.
Trotzdem
fühlen sich die viele Fluggesellschaften nicht dazu verpflichtet, die
anfälligen Entschädigungen zu zahlen. Aber zum Glück stehen die geschädigten
Fluggäste nicht alleine da.
Wie bekomme ich Hilfe?
Es ist wichtig, dass man sich bei einem stark verspäteten Flug
oder sogar bei einer Flugannullierung um seine Rechte kümmert. Wenn man dies
auf eigene Faust tun möchte, dann muss man sich auf eine Menge Papierkram
einstellen. Starke Nerven sind hierfür ebenfalls erforderlich. Wem
dies zu viel Aufwand ist, der kann sich allerdings auch online Hilfe holen.
Einige
Online Plattformen haben es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die Rechte
der Fluggäste einzusetzen. Hier wird man nicht allein gelassen. Leider
erkundigen sich noch immer zu wenige Fluggäste bei Flugannullierungen über
ihre Rechte und lassen die Fluggesellschaften unbestraft davonkommen. Das
Gute bei der Online-Hilfe ist, dass bis zum erfolgreichen Abschluss der
Entschädigungsforderung keine Kosten für den Fluggast anfallen. Erst nach
Zahlung der Fluggesellschaft wird eine kleine prozentuale Gebühr
einbehalten.
Gründe für einen Flugausfall:
Flugausfälle können aus den verschiedensten Gründen passieren und nicht
liegt die Schuld für diese Ausfälle bei den Fluggesellschaften oder
den Flughäfen. Am
Flughafen Rom Fiumicino gab es vor Jahren einmal einen
Hackerangriff, der die gesamte Flugkommunikation lahmlegte und so
verhinderte, dass Flieger landen oder starten konnten. Auch in
Deutschland gab es bereits Hackerangriffe, der letzte erst im Januar 2023.
Zum Glück gab es hier keine größeren Auswirkungen und der Angriff konnte
recht schnell abgewendet werden. Auch Naturkatastrophen haben schon für
heftiges Durcheinander gesorgt. Wie hier 2017 in Frankfurt- Main am
Flughafen. Aufgrund der heftigen Regenfälle und Blitzeinschläge waren alle
Fluggesellschaften gezwungen, für die Dauer des Gewitters den Flugverkehr
einzustellen. Sobald die Blitzeinschläge in einem Radius von 8 km rund um
den Flughafen stattfinden, wird sofort alles gestoppt. Auch Streiks des
Bodenpersonals oder der Piloten haben schon häufiger zu Flugausfällen und
Verspätungen geführt.
Wovon hängt die Entschädigung ab?
Was steht den geschädigten Fluggästen bei der Annullierung zu? Den Stress,
den jeder Fluggast in diesem Moment verspürt, kann wohl kaum wieder gut
gemacht werden. Aber was jedem zusteht, sollte
jeder wissen. Grundsätzlich hängt die Höhe der Entschädigung von der
Flugdistanz zum Reiseziel ab. Ebenfalls entscheidend ist, wann der Fluggast
über den Ausfall informiert wurde. In den meisten Fällen steht dem
Geschädigten nicht nur ein Entschädigungsgeld zu, sondern auch noch eine
Betreuungsleistung und eine
Ticketrückerstattung. Kommt die Flugannullierung
mehr als 14 Tage vor Abflugtermin, dann stehen keine
Entschädigungsverpflichtungen an. Bei 7-14 Tagen vor Abflug hat die
Fluggesellschaft die Verpflichtung einen Alternativflug zu finden. Wobei
hier zu beachten ist, dass der neue Flug nur gering von den Flugzeiten des
ursprünglichen Fluges abweichen darf.
Entschädigungsgrenzen:
Die Höhe der Entschädigung richtet sich bei Flugannullierungen nach der
Flugstrecke:
Bei Verbindungen mit mehr als 3.500 km Flugstrecke (über
EU-Grenze, z. B. Italien - NY) steht eine Entschädigung von
600 Euro pro
Fluggast an.
Bei Verbindungen mit 1.500 km innerhalb der EU (z. B. Hamburg –
Italien) oder aber
mit 1.500 – 3.000 km außerhalb, stehen dem
Fluggast 400 Euro zu.
Bei Verbindungen mit 1.500 km Flugstrecke (z. B.
London – Hamburg) ergibt sich eine Entschädigung von
250 Euro pro Fluggast.
Wenn man sich bereits am
Flughafen befindet und der Flug dann erst annulliert wird, stehen einem als
Geschädigter direkt Sachleistungen als Entschädigung zu. Dazu zählen
z.B. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke.
Geltend machen können Sie
Ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Flugausfall.
Lassen Sie
sich als geschädigter Fluggast nicht einfach abspeisen, informiert Sie sich
gut über Ihre Rechte. Die beste Idee ist,
sich von einer Online-Plattform vertreten zu lassen, wie bereits oben
erwähnt.